Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

DStV nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2026
Ein steuerpolitischer Entlastungs- oder Modernisierungsentwurf ist das JStG 2026 aus Sicht des DStV leider nicht. Es bleibt überwiegend bei punktuellen Anpassungen. Umso wichtiger, dass diese Einzelmaßnahmen präzise ausgestaltet werden. Der DStV hat sich den BMF-Referentenentwurf angeschaut und seine Hinweise für den weiteren Gesetzgebungsweg mitgegeben.
Neufassung der DAC
Die EU-Kommission hat am 24.06.2026 einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (sog. DAC) vorgelegt. Mit der Neufassung werden die DAC-Richtlinien 1-9 in einem Text zusammengefasst, um mehr Kohärenz und Nutzerfreundlichkeit zu erreichen. Zudem werden Vereinfachungen vorgeschlagen, u. a. im Hinblick auf DAC6, DAC 4/9 und DAC7.
Richtsatzsammlung 2025
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben (Az. IV D 2 - S 1544/00008/021/002).
EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen zur Übertragung von KMU
Am 22.06.2026 hat die EU-Kommission ihre aktualisierten Empfehlungen zur Übertragung von KMU veröffentlicht - vorherige Empfehlungen aus 1994 werden aufgehoben. Ziel sei es, Arbeitsplätze, produktive Vermögenswerte und die Betriebskontinuität in der EU zu sichern.
Steuerberatungsnovelle jetzt beschlossen: Fremdbesitzverbot wird nach Bundesrats-Stopp doch präzisiert
Nachdem der Bundesrat die Steuerberatungsnovelle zunächst gestoppt hatte, wurde sie nun doch verabschiedet: Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juni 2026 die neue Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beschlossen. Kernanliegen bleiben die Modernisierung des Steuerberatungsrechts und die Schließung von Umgehungsmöglichkeiten beim Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften. Hierauf weist die BRAK hin.
BFH: Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben
Der BFH hatte zu klären, ob auch der Erbe des Steuerpflichtigen die jährlichen Abzugsbeträge gemäß § 10f EStG fortsetzen kann, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des zehnjährigen Abzugszeitraums verstirbt und der Erbe das Gebäude anschließend zu eigenen Wohnzwecken nutzt (Az. X R 23/24).
BFH: Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
Der BFH hat sich mit dem Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) und der Frage, ob Steuerbescheide im Nachhinein korrigiert werden können, befasst (Az. X R 28/24).
BFH: Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung bei (noch) führender Papierakte
Der BFH entschied, dass eine von einem Steuerberater im falschen Datei-Format übermittelte Klageschrift formwirksam erhoben ist, wenn die Akten beim FG noch in Papierform geführt werden und die Klageschrift ausgedruckt zur Akte genommen wird (Az. VI R 20/24).
BFH zur Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (Az. II R 6/23).
Steuervereinfachungspaket zur Straffung der Einhaltung der Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts
Die EU-Kommission hat ein ehrgeiziges Paket zur Steuervereinfachung angenommen, mit dem die EU-Steuervorschriften vereinfacht und die Befolgungslasten für Unternehmen verringert werden sollen. Das Paket umfasst zwei Vorschläge, die Omnibus-Richtlinie zur Besteuerung und die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC), und wird den EU-Rahmen für die direkte Besteuerung modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken und gleichzeitig das bestehende starke Schutzniveau vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung aufrechterhalten.
Quelle: www.datev.de